Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

auf dieser Seite bieten wir denjenigen unter Ihnen, die bereits persönlich bei uns in der Praxis waren, als zusätzlichen Service die Möglichkeit, ein oder mehrere Überweisungen über dieses Formular anzufordern.

Wir bitten Sie, die folgenden Punkte zu beachten:

□ Es ist unbedingt notwendig, dass Ihre elektronische Versichertenkarte (eGK) vor Erstellung der Überweisung in der Praxis vorliegt. Dies gilt für jedes Quartal neu.

□ Schreiben Sie uns für jede Überweisung exakt das Fachgebiet auf, für das Sie eine Überweisung benötigen, idealerweise auch den Grund (z.B. Kardiologie, Kontrolle nach Herzinfarkt).

□ Überweisungen zur Radiologie werden nur nach ärztlicher Untersuchung in der Sprechstunde ausgestellt.

Geben Sie uns bitte zwei Werktage Zeit für die Bearbeitung.

Sie können Ihre Überweisungen in der Praxis während unserer regulären Sprechstundenzeiten abholen. Ein Versand per Post ist nicht möglich.

Info: Selbstverständlich werden wir Ihre Überweisungswünsche überprüfen.

Überweisung anfordern

Wir haben Urlaub bis 1. Januar 2025.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2025.

Denken Sie bitte im neuen Quartal (ab 01.01.2025) daran, vor Anforderung von Rezepten oder Überweisungen Ihre Gesundheitskarte in der Praxis einlesen zu lassen. Ohne Einlesen der Karte in unserer Praxis erlauben die Krankenkasse keine Ausstellung von eRezepten oder Überweisungen.

Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen von Ihnen ausgefüllt werden.

Ihr Geburtsdatum *
Vorzugsweise Ihre Mobilfunknummer

Überweisung (zum Beispiel Kardiologie, Hautarzt, HNO)

Datenschutz *
Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

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Wir bitten Sie, die folgenden Punkte zu beachten:

□ Es ist unbedingt notwendig, dass Ihre elektronische Versichertenkarte (eGK) vor Erstellung der Überweisung in der Praxis vorliegt. Dies gilt für jedes Quartal neu.

□ Schreiben Sie uns für jede Überweisung exakt das Fachgebiet auf, für das Sie eine Überweisung benötigen, idealerweise auch den Grund (z.B. Kardiologie, Kontrolle nach Herzinfarkt).

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Denken Sie bitte im neuen Quartal (ab 01.01.2025) daran, vor Anforderung von Rezepten oder Überweisungen Ihre Gesundheitskarte in der Praxis einlesen zu lassen. Ohne Einlesen der Karte in unserer Praxis erlauben die Krankenkasse keine Ausstellung von eRezepten oder Überweisungen.

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